Allgemeine Geschäftsbedingungen MRS Electronic
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich in Schriftoder Textform zugestimmt haben.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens im Sinne von § 310 Abs.1 BGB.
§ 2 Angebot, Annahme
- Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
- Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
- Angaben in Prospekten und Bedienungsanleitungen gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften.
- Die dem Angebot beigefügten Zeichnungen, technischen Spezifikationen und anderen Unterlagen unterliegen unserem Eigentums - und Urheberrecht, der Kunde darf diese Dritten nicht zugänglich machen.
§ 3 Preise, Zahlung, pauschaler Schadensersatz
- Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
- Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein anheben oder ermäßigen, so gilt der am Liefertag gültige Preis.
- Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an.
- Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden wir Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
- Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Eröffnung des Insolvenz - oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unsere Forderung fällig zu stellen oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Tritt der Kunde grundlos vom Auftrag zurück oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 5 Lieferung
- Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
- Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
§ 6 Gefahrübergang, Versendung
- Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall lagern wir die Ware auf Kosten des Kunden; bei Lagerung im Werk berechnen wir monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
- Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
- Die Verarbeitung der Ware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung und Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
- Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
- Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern, seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im Voraus an uns ab.
- Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.
§ 8 Gewährleistung
- Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
- Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
- Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
§ 9 Haftung, pauschaler Schadenersatz
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
- Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rottweil.
- Die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang gegenüber den Versionen in anderen Sprachen.
§ 11 Subsidiaritätsklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen würde.